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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der RTS Markierungs KG

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen der RTS Markierungs KG (nachfolgend „Auftragnehmer“ genannt) gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (nachfolgend „Auftraggeber“). Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt diesen ausdrücklich schriftlich zu.

2. Vertragsabschluss

  1. Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.

  2. Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung oder die Ausführung der Leistung zustande.

  3. Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Auftragnehmer.

3. Zahlungsbedingungen

  1. Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen netto ohne Abzug fällig, sofern nicht anders vereinbart.

  2. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Zinsen in Höhe von 9,2 % p.a. über dem Basiszinssatz der OeNB zu verrechnen.

  3. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen (z. B. Bankgarantie) zu verlangen.

4. Leistungsbedingungen

  1. Markierungsarbeiten können nur bei trockenen und sauberen Untergründen sowie einer Mindesttemperatur von +7 °C durchgeführt werden. Verzögerungen durch ungünstige Witterung gelten nicht als Terminverzug.

  2. Toleranzen betragen ±1 cm in der Breite und ±5 cm in der Länge.

  3. Alle Arbeiten erfolgen nach ÖNORM B2440 bzw. ONR 22440 sowie der ÖNORM A2050 (Preisgestaltung) und B2110 (Allgemeine Vertragsbedingungen für Bauleistungen).

5. Preisgestaltung

  1. Alle Einheitspreise verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer.

  2. Die Preisermittlung basiert auf den zum Tag der Angebotslegung gültigen Lohn- und Materialkosten. Steigen Materialpreise bis zur Ausführung unvorhersehbar um mehr als 5 %, werden diese gemäß ÖNORM B2111 nach tatsächlichem Aufwand verrechnet.

  3. Berechnungsgrundlage der Baukosten ist der Baukostenindex für Maler/Bodenmarkierer laut Statistik Austria.

6. Arbeitszeiten und Zuschläge

  1. Normale Arbeitszeiten: Montag–Donnerstag 07:00–16:00 Uhr, Freitag 07:00–12:00 Uhr.

  2. Zuschläge:

    • 100 % für Arbeiten an Wochenenden und Feiertagen

    • 66 % für Nachtarbeiten (20:00–06:00 Uhr)

7. Leistungsumfang & Erschwernisse

  1. In den Einheitspreisen sind Erschwernisse, Fahrzeiten, Transport- und Entsorgungskosten enthalten.

  2. Das Angebot gilt 14 Tage ab Angebotsdatum.

  3. Subunternehmerleistungen bedürfen der Zustimmung des Auftraggebers.

8. Baustellenvoraussetzungen

  1. Das Baufeld muss vor Arbeitsbeginn frei zugänglich und gereinigt sein.

  2. Der Auftraggeber stellt sicher:

    • Verkehrsbescheid nach § 90 StVO liegt vor

    • Arbeitsfeld wird nicht durch Material oder Geräte blockiert

    • Schriftliche Bauankündigung mindestens 14 Tage vor Beginn

Verzögerungen oder Stehzeiten, die daraus entstehen, werden gesondert verrechnet.

9. Abrechnung & Aufmaß

  1. Alle Maße sind ca.-Angaben, sofern kein Pauschalpreis vereinbart wurde.

  2. Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Aufmaß oder Lieferscheinen/Leistungsberichten.

  3. Rechnungsstellung erfolgt monatlich nach erbrachter Leistung.

10. Gewährleistung & Haftung

  1. Die Ausführung erfolgt nach den geltenden ÖNORM-Standards.

  2. Für Markierungen, die regelmäßig von Staplern oder ähnlichen Geräten überfahren werden, übernehmen wir keine Gewähr für Haltbarkeit oder Sichtbarkeit.

  3. Über die gesetzlich definierten Gewährleistungsfristen hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

  4. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

11. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferten Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.

12. Rücktritt / Kündigung

  1. Der Auftragnehmer ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn:

    • Vorauszahlungen nicht geleistet werden

    • erforderliche Baustellenvoraussetzungen nicht gegeben sind

    • höhere Gewalt, Streik, Transport- oder Materialprobleme eintreten

  2. Bereits erbrachte Leistungen werden anteilig in Rechnung gestellt.

13. Datenschutz

Personenbezogene Daten des Auftraggebers werden ausschließlich zur Vertragsabwicklung verwendet. Details siehe unsere Datenschutzerklärung.

14. Gerichtsstand & anwendbares Recht

  1. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

  2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Klagenfurt am Wörthersee, sofern der Auftraggeber Unternehmer ist.

15. Schlussbestimmungen

  1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

  2. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der schriftlichen Form.

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